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Anmeldung, Aufrechterhaltung und Realisierung von Schutzrechten - RICHTLINIE AUSSER KRAFT
Mit der Richtlinie Patentförderung förderte das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt das erfinderische Schaffen im Lande. Mit der Bekanntmachung dieser Richtlinie war bis Ende 2011 eine Förderung von DE-Stammanmeldungen, von EP- und PCT-Nachanmeldungen sowie von Funktionsnachweisen patentierter Erfindungen zu einem Fördersatz von bis zu 70 % möglich.